Flachdächer,Terrassen und Balkone können über Flachdachabläufe und/oder über innenliegende Rinnen entwässert werden.Für die Berechnung und Auslegung wird der Berechnungsregen zugrunde gelegt.
Bei Starkregenereignissen oberhalb des Berechnungsregens kann es zu Überflutungen bzw. Aufstau auf den Dachflächen kommen. Ein Liter Wasser wiegt 1 Kg. Wenn also eine Fläche von 100 Quadratmeter
nur 10cm überflutet wird, liegen auf dieser Fläche 10 Tonnen Wasser.
Das kann durchaus schon zum Einsturz eines Daches oder Terrasse führen.
Ein Beispiel aus meiner Praxis
Rahmenbedingungen:
Terrasse ca.70 m² mit umlaufender Attika
Anschlusshöhe zur Terrassentür 15cm
Der Notüberlauf ist 14cm oberhalb der wasserführenden Ebene und mit DN 40 viel zu klein dimensioniert
1 Dachgully in DN 100 ca. 6m vom Notüberlauf entfernt.
Es kam bei einem Starkregenereignis zur vollständigen Überflutung bis zur Höhe der Terrassentür. Das Niederschlagswasser trat auch in die Wohnräume ein.
Das Gewicht des Wassers auf der Terrasse betrug kurzzeitig ca. 10,5 Tonnen. Dies führte wiederum fast zum Einsturz der Terrasse. An der Decke der darunter liegenden Wohnräume zeigten sich massive Risse.
Im Anschluss musste die gesamte Terrasse abgerissen und neu aufgebaut werden.
Schaden ca. 110.000,00 Euro.
Deshalb müssen grundsätzlich jedem Entwässerungstiefpunkt auf dem Dach neben dem Ablauf eine Notentwässerung zugeordnet werden.
Flachdächer in Massivbauweise müssen die durch Überflutung oder durch planmäßige Rückhaltung von Regenwasser entstehenden Belastungen sicher aufnehmen können.
Den erforderlichen Standsicherheitsnachweis sind dem Tragwerksplaner die zu berücksichtigenden Wasserstände anzugeben. Bei Dächern in Massivbauweise, bei denen Regenwasserrückhaltung planmäßig vorgesehen und statisch nachgewiesen ist, kann auf Notentwässerungen verzichtet werden.
Flachdächer in Leichtbauweise müssen konstruktiv so ausgebildet und entwässert werden, dass das Regenwasser sowie Schnee- und Hagelschmelze von der Dachfläche abgeführt werden können, ohne Schäden infolge unzulässiger Beanspruchungen und Verformungen am Dach zu verursachen.
Bei Dächern in Leichtbauweise müssen Notentwässerungen vorgesehen werden. Die zusätzliche Belastung aus einer Überflutung bis zur Höhe einer gesicherten freien Notentwässerung muss im Standsicherheitsnachweis für das Bauwerk berücksichtigt sein. Dem Tragwerksplaner sind die zu berücksichtigenden Wasserstände anzugeben.
In den meisten Fällen wird der Tragwerksplaner aber bereits die zulässige Überflutungshöhe angeben.
Gesamtentwässerungssystem aus Haupt- und Notentwässerung zur Verhinderung eines kritischen Wassereanstaues bei Starkregenereignissen.